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Vermittlungsgutschein
Nutzen Sie die staatliche Förderung

Der Vermittlungsgutschein ist ein Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit oder eine andere staatliche Institution (JobCenter, Landkreise, Kommune) der Arbeitsförderung verpflichtet, an einen privaten Arbeitsvermittler einen bestimmten Betrag zu zahlen, wenn dieser den Inhaber des Vermittlungsgutscheins in eine mindestens 15 Wochenstunden umfassende versicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt.

Muster Download

Vorteile für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die sich aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit im Bezug von ALG1 ggf. ALG2 befinden, können nach Vorlage des Vermittlungsgutscheins in Kopie kostenlos von unserem Unternehmen betreut und vermittelt werden.

Vorteile für Arbeitgeber
Dem Arbeitgeber entstehen ab der Vorstellung eines Bewerbers oder gar Einstellung keine Kosten. Diese sind durch den Vermittlungsgutschein abgegolten und werden durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Weitere Informationen für Arbeitssuchende
Den Vermittlungsgutschein bekommen Sie auf Nachfrage bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
  • Für ALG I Empfänger - Agentur für Arbeit
  • Für ALG II Empfänger - JobCenter ARGE
  • Regional - Landkreise und Kommunen für Arbeit

Sie haben noch Fragen?

Hier finden Sie einige Informationslinks